Geschichte
25. 09. 1957
Gründung der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft eG Coswig (Anhalt) als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB Chemiewerk Coswig
1960
Bestand von 56 Wohnungen in der Rosenstraße und im Mozartweg
1963
Erhöhung des Bestandes auf 216 bezugsfertige Wohnungen
1978
Weitere 104 Wohneinheiten im sogenannten „alten Wohngebiet“
1989 – 1990
Entstehung des Plattenbaugebietes „Beethovenring“ mit weiteren 330 Wohnungen vom Typ WBS 70
1990
Umbenennung in Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG Coswig (Anhalt)
2017
60 Jahre AWG
2023
583 Wohnungen, verteilt auf 2 Wohngebiete
Über Uns
Fühlen Sie sich rundum wohl.
Als Genossenschaft sorgen wir dafür, dass Sie gut, sicher und bezahlbar wohnen können.
Wir nehmen unseren Auftrag ernst, Ihnen einen qualitativen und komfortablen Wohnraum anbieten zu können, indem wir regelmäßig in unsere Bestände investieren und sanieren. Um Ihre Miete trotzdem bezahlbar zu halten, nehmen wir hierfür keine zusätzlichen Kredite auf, sondern arbeiten nur mit eigenen erwirtschafteten Mitteln.
Genossenschaft heißt aber auch, füreinander da zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, mit unseren Mitgliedern sowie Mieterinnen und Mietern regelmäßig in Kontakt zu treten. Wenn Sie also ein Anliegen, z.B. zu Ihrer Wohnsituation, haben, dann sprechen Sie uns gern an. Denn nur in einem starken Miteinander können wir eine stabile Gemeinschaft bilden, die sich gegenseitig unterstützt und unser Zuhause lebenswert macht.
Vorteile
Als Mitglied einer Genossenschaft haben Sie zahlreiche Vorteile, die in einem klassischen Mietverhältnis undenkbar wären:
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Lebenslanges Wohnrecht
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attraktiver und bezahlbarer Wohnraum in unterschiedlichen Lagen
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umfassende Serviceleistungen
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Mitspracherecht
Verwaltungsorgane
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Andrea Krause (Vorsitzende)
Heinz Lenz
Peter Titzmann
Karl-Heinz Karpinski
Peter Schubert
Silvana Pietschmann
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft, leitet sie und wird in seiner Tätigkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Dem Vorstand gehören an:
Birgit Ludwig
Jana Teichelmann
Mitglied werden
Um Mitglied zu werden, genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Mit Anerkennung der Satzung und der Zahlung der Geschäftsanteile (richtet sich nach Größe der Mietwohnung) sind Sie Mitglied und Miteigentümer der AWG und können an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilnehmen.
Satzung
Für uns als Genossenschaft ist unsere Satzung Gesetz. Änderungen in dieser können nur in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Satzung
zum Download
PDF 1894 kb
Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung dient jedem Mitglied zur Information über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Genossenschaft und zur Wahrnehmung seiner Rechte. Hier legen auch Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über die geleistete Arbeit ab. In der Mitgliederversammlung wird der Aufsichtsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt.