Geschichte

25. 09. 1957
Gründung der Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft eG Coswig (Anhalt) als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB Chemiewerk Coswig

1960
Bestand von 56 Wohnungen in der Rosenstraße und im Mozartweg

1963
Erhöhung des Bestandes auf 216 bezugsfertige Wohnungen

1978
Weitere 104 Wohneinheiten im sogenannten „alten Wohngebiet“

1989 – 1990
Entstehung des Plattenbaugebietes „Beethovenring“ mit weiteren 330 Wohnungen vom Typ WBS 70

1990
Umbenennung in Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG Coswig (Anhalt)

2017
60 Jahre AWG

2023
583 Wohnungen, verteilt auf 2 Wohngebiete

Über Uns

Fühlen Sie sich rundum wohl.

Als Genossenschaft sorgen wir dafür, dass Sie gut, sicher und bezahlbar wohnen können.
Wir nehmen unseren Auftrag ernst, Ihnen einen qualitativen und komfortablen Wohnraum anbieten zu können, indem wir regelmäßig in unsere Bestände investieren und sanieren. Um Ihre Miete trotzdem bezahlbar zu halten, nehmen wir hierfür keine zusätzlichen Kredite auf, sondern arbeiten nur mit eigenen erwirtschafteten Mitteln.

Genossenschaft heißt aber auch, füreinander da zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, mit unseren Mitgliedern sowie Mieterinnen und Mietern regelmäßig in Kontakt zu treten. Wenn Sie also ein Anliegen, z.B. zu Ihrer Wohnsituation, haben, dann sprechen Sie uns gern an. Denn nur in einem starken Miteinander können wir eine stabile Gemeinschaft bilden, die sich gegenseitig unterstützt und unser Zuhause lebenswert macht.

Vorteile

Als Mitglied einer Genossenschaft haben Sie zahlreiche Vorteile, die in einem klassischen Mietverhältnis undenkbar wären:

  • Lebenslanges Wohnrecht

  • attraktiver und bezahlbarer Wohnraum in unterschiedlichen Lagen

  • umfassende Serviceleistungen

  • Mitspracherecht

Verwaltungsorgane

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Andrea Krause (Vorsitzende)
Heinz Lenz
Peter Titzmann
Karl-Heinz Karpinski
Peter Schubert
Silvana Pietschmann

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft, leitet sie und wird in seiner Tätigkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Dem Vorstand gehören an:

Birgit Ludwig
Jana Teichelmann

Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Mit Anerkennung der Satzung und der Zahlung der Geschäftsanteile (richtet sich nach Größe der Mietwohnung) sind Sie Mitglied und Miteigentümer der AWG und können an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilnehmen.

Satzung

Für uns als Genossenschaft ist unsere Satzung Gesetz. Änderungen in dieser können nur in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Satzung

zum Download

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Mitgliederversammlung

Die jährliche Mitgliederversammlung dient jedem Mitglied zur Information über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Genossenschaft und zur Wahrnehmung seiner Rechte. Hier legen auch Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über die geleistete Arbeit ab. In der Mitgliederversammlung wird der Aufsichtsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt.